Allgemeine Geschäftsbedingungen

STAND: 1. März 2022

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von der Viakom nicht anerkannt, sofern die Viakom diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn die Viakom in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die vertragsgemäße Leistung durchführt.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Maßgebend für Umfang, Art, Qualität und Preis der Lieferungen und Leistungen von Viakom ist vorrangig zu diesen AGB ein beiderseits unterschriebener Vertrag oder die Auftragsbestätigung, sonst das Angebot von Viakom in Verbindung mit den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.

2. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder Viakom sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch Viakom.

3. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsführung der Viakom. 

§ 3 Überlassene Unterlagen, Geheimhaltung

1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die Viakom Eigentums- und Urheberrechte vor.

2. Die Vertragspartner sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Anbahnung oder Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Keine Dritten sind verbundene Unternehmen der Vertragspartner i.S.d. §§ 15 ff AktG. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. 

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Vergütung und Kosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.

2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind monatliche Preise, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet.

3. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA- Lastschriftmandat bucht die Viakom den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung vom vereinbarten Konto ab.

4. Kommt der Kunde für die Dauer von zwei Monaten in Zahlungsverzug, so kann die Viakom das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und bei Verträgen mit Mindestlaufzeit einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von der Hälfte aller bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragszeit noch zu zahlenden Entgelte verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Viakom einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der Viakom vorbehalten.

5. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
6. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Viakom die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. 

§ 5 Gewährleistung

1. Bei berechtigten Beanstandungen hat die Viakom im Fall unvollständiger Leistungen nachzuleisten und im Fall mangelhafter Leistungen nach ihrer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Der Kunde kann Herabsetzung der Entgelte oder Rückgängigmachung des Einzelauftrages verlangen, wenn Nachbesserungsversuche oder Ersatzleistungen verweigert oder unangemessen verzögert werden, unmöglich sind oder in sonstiger Weise fehlschlagen oder eine Ersatzleistung wiederum mangelhaft ist.

2. Die Mängelhaftung besteht nicht, soweit der Kunde die Leistungen ändert, er in sonstiger Weise in sie eingreift oder wenn der Kunde die Leistung abweichend von den vertraglichen Bestimmungen und einer etwaigen Dokumentation genutzt hat und dies jeweils ursächlich für den Mangel ist.

§ 6 Leistungserbringung

1. Bei Leistungsverzögerungen, die nicht von Viakom zu vertreten sind und nur vorübergehend auftreten, wie insbesondere bei Störungen oder Ausfällen von Kommunikationsnetzen, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder nicht vorhersehbarem Ausbleiben von Lieferungen durch Lieferanten oder Leistungen Dritter, verlängern sich die Leistungsfristen um den die Dauer des Bestehens dieser Verzögerung entsprechenden Zeitraum.

2. Kann die Leistung von Viakom aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden, ist Viakom zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde eine ihm von Viakom gesetzte angemessene Nachfrist, welche mindestens zwei Wochen betragen muss, nicht einhält. In diesem Fall hat der Kunde unbeschadet sonstiger Schadenersatzansprüche die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen, jedoch nicht über das für die Herstellung der Leistung vereinbarte Entgelt hinaus.

3. Die Leistungen werden von Viakom aufgrund der jeweiligen Leistungsbeschreibungen und der jeweils gültigen Entgeltbestimmungen erbracht. Viakom betreibt die vertragsgegenständlichen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Viakom orientiert sich hierbei am jeweiligen Stand der Technik. Die Verfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Dienste richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. der einzelvertraglichen Vereinbarung (z. B. Serviceschein).

§ 7 Verzicht nach § 71 Abs. 3 TKG

Der Auftraggeber bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er auf die Anwendung der 52 Absatz 1 bis 3, 54 Absatz 1, 3 und 4, 55, 56 Absatz 1, 58, 60, 66 und 71 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG), soweit diese Vorschriften auf den Auftraggeber gem. 71 Absatz 3 TKG anwendbar wären, weil er z. B. Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen oder Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ist, verzichtet.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die Viakom behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Nutzungsrechte werden bis zur vollständigen Zahlung lediglich widerruflich gewährt.

§ 9 Gefahrübergang

1. Bei einem Versand von Waren geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Viakom die Lieferung der Transportperson ausgeliefert hat.

2. Der Kunde wird unverzüglich nach dem Eintreffen die äußerliche Beschaffenheit der Lieferung und die Leistung untersuchen, etwaige Transportschäden gegenüber der Transportperson beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie die Viakom und den Absender fernmündlich und schriftlich unverzüglich unterrichten.

§ 10 Haftung, Schadensersatz

1. Die Viakom haftet dem Kunden stets uneingeschränkt
a) für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
b) nach dem Produkthaftungsgesetz,
c) für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und
d) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die Viakom, ihre gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

2. Viakom haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Vertragswesentlich in diesem Sinne sind insbesondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung, Freiheit der Leistung von Mängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit des Vertragsgegenstandes mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Vertragsgegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

3. Soweit Viakom gemäß § 9 Nr. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Viakom bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der vertraglichen Leistung oder des Vertragsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der vertraglichen Leistung oder des Vertragsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

4. Bei einem von der Viakom schuldhaft verursachten Verlust von Daten haftet sie nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit der Viakom tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

5. Eine weitere Haftung von Viakom ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

6. Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen die Viakom gelten die Ziffern 1. bis 4. entsprechend.

§ 11 Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Flensburg. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.