§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von der Viakom nicht anerkannt, sofern die Viakom diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn die Viakom in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die vertragsgemäße Leistung durchführt.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Maßgebend für Umfang, Art, Qualität und Preis der Lieferungen und Leistungen von Viakom ist vorrangig zu diesen AGB ein beiderseits unterschriebener Vertrag oder die Auftragsbestätigung, sonst das Angebot von Viakom in Verbindung mit den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.
2. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder Viakom sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch Viakom.
3. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsführung der Viakom.
§ 3 Überlassene Unterlagen, Geheimhaltung
1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die Viakom Eigentums- und Urheberrechte vor.
2. Die Vertragspartner sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Anbahnung oder Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Keine Dritten sind verbundene Unternehmen der Vertragspartner i.S.d. §§ 15 ff AktG. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Viakom behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Nutzungsrechte werden bis zur vollständigen Zahlung lediglich widerruflich gewährt.
§ 8 Gefahrübergang
1. Bei einem Versand von Waren geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Viakom die Lieferung der Transportperson ausgeliefert hat.
2. Der Kunde wird unverzüglich nach dem Eintreffen die äußerliche Beschaffenheit der Lieferung und die Leistung untersuchen, etwaige Transportschäden gegenüber der Transportperson beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie die Viakom und den Absender fernmündlich und schriftlich unverzüglich unterrichten.
§ 9 Haftung, Schadensersatz
1. Die Viakom haftet dem Kunden stets uneingeschränkt
a) für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
b) nach dem Produkthaftungsgesetz,
c) für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und
d) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die Viakom, ihre gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
2. Viakom haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Vertragswesentlich in diesem Sinne sind insbesondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung, Freiheit der Leistung von Mängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit des Vertragsgegenstandes mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Vertragsgegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
§ 10 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Flensburg. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.